So soll die Technologie geprüft werden
Redaktion: ZEW
PRESSEMITTEILUNG
Dresden/gc. Die beschlossene KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Künstliche-Intelligenz-Modelle (KI) „für allgemeine Zwecke mit systemischem Risiko“ besonders strikt überprüft werden. In diese Modellkategorie gehören auch populäre generative KI-Modelle wie GPT4 von OpenAI.